Pfarrgemeinderatswahl

Emmerting Pfarrverband am 14.03.2022

Hier fin­den Sie die Fly­er mit der Vor­stel­lung der PGR-Kan­di­da­ten für die jewei­li­ge Pfarrei.

Fol­gen­de Infor­ma­tio­nen zur Wahl fin­den Sie eben­falls in den Flyern.

Emmerting

Pfarrgemeinderatswahl: So funktioniert’s

In unse­rer Pfar­rei sind 9 Per­so­nen für den neu­en Pfarr­ge­mein­de­rat zu wäh­len, das bedeu­tet jede/​r Wahl­be­rech­tig­te kann bis zu 9 Per­so­nen auf dem Stimm­zet­tel aus­wäh­len. Jede/​r Kandidat/​in bekommt nur eine Stim­me. Die Wahl des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes fin­det als all­ge­mei­ne Wahl statt.

Wahlmöglichkeiten

Online

Vom 02.03.2022 ab 10.00 Uhr bis 17.03.2022 um 16.00 Uhr kön­nen Sie online daheim wäh­len. Zugangs­da­ten und wei­te­re Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wahllokal

Im Pfarr­saal am

  • Sams­tag, 19.03.2022 von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
  • Sonn­tag, 20.03.2022 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Briefwahl

Unter­la­gen zur Brief­wahl kön­nen bis Mitt­woch 16.03.2022 beim Kath. Pfarr­amt Emmer­ting, Ket­tel­er­str 1a, 84547 Emmer­ting, tele­fo­nisch unter 08679 1338 oder per E‑Mail unter pfarramt.​emmerting@​bistum-​passau.​de ange­for­dert werden.

Mehring

Pfarrgemeinderatswahl: So funktioniert’s

In unse­rer Pfar­rei sind 9 Per­so­nen für den neu­en Pfarr­ge­mein­de­rat zu wäh­len, das bedeu­tet jede/​r Wahl­be­rech­tig­te kann bis zu 9 Per­so­nen auf dem Stimm­zet­tel aus­wäh­len. Jede/​r Kandidat/​in bekommt nur eine Stim­me. Die Wahl des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes fin­det als all­ge­mei­ne Wahl statt.

Wahlmöglichkeiten

Wahllokal

Im Pfarr­saal am Sonn­tag, 20.03.2022 von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Briefwahl

Unter­la­gen zur Brief­wahl kön­nen bis Mitt­woch 16.03.2022 beim Pfarr­ver­bands­bü­ro, Ket­tel­er­str 1a, 84547 Emmer­ting, tele­fo­nisch unter 08679 1338 oder per E‑Mail unter pfarramt.​emmerting@​bistum-​passau.​de ange­for­dert werden.

Besonderheiten zur Wahl

Wahl­be­rech­tigt sind alle Katho­li­ken ab dem 14. Lebens­jahr. Es kön­nen auch Per­so­nen in der Pfar­rei wäh­len, die zwar nicht in der Pfar­rei leben, aber stän­dig am kirch­li­chen Leben die­ser Pfar­rei teil­neh­men. Sie müs­sen sich in die Wahl­lis­te ein­tra­gen las­sen und dabei nach­wei­sen, dass sie in der Wohn­ort­pfar­rei aus der Wahl­lis­te aus­ge­tra­gen wor­den sind.

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